Rechtsprechung
   BVerwG, 07.03.2001 - 8 B 36.01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,11750
BVerwG, 07.03.2001 - 8 B 36.01 (https://dejure.org/2001,11750)
BVerwG, Entscheidung vom 07.03.2001 - 8 B 36.01 (https://dejure.org/2001,11750)
BVerwG, Entscheidung vom 07. März 2001 - 8 B 36.01 (https://dejure.org/2001,11750)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,11750) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs - Beiziehung von Akten des Bundesbeauftragten für den Staatssicherheitsdienst - Einflussnahme des Ministeriums für Staatssicherheit auf eine von privater Seite veranlasste Erbauseinandersetzung - Veräußerung eines Vermögenswertes ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 26.06.1997 - 7 C 57.96

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BVerwG, 07.03.2001 - 8 B 36.01
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sieht die fragliche Vorschrift die Veräußerung eines Vermögenswertes durch den staatlichen Verwalter deswegen als eine zur Restitution führende Schädigungsmaßnahme an, weil durch eine solche Veräußerung das mit der Anordnung der staatlichen Verwaltung begonnene Unrecht fortgesetzt und vertieft wurde, und zwar dergestalt, dass über den bisherigen Entzug der Verfügungs-, Nutzungs- und Verwaltungsbefugnisse des Eigentümers hinaus auch das Eigentum an den Vermögenswert selbst entzogen wurde (Urteil vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 57.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 114 S. 349 m.w.N.).

    Der staatliche Verwalter muss sich gewissermaßen des Eigentums bemächtigt haben, um es an einen Dritten zu übertragen (Urteil vom 26. Juni 1997, a.a.O.; Beschluss vom 4. August 2000 - BVerwG 7 B 43.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 1 VermG Nr. 10 S. 22 ; Beschluss vom 9. August 2000 - BVerwG 8 B 110.00 - S. 3 des amtlichen Abdrucks).

    In solchen Veräußerungen verwirkliche sich nicht das mit der Anordnung der staatlichen Verwaltung verbundene spezifische Verlustrisiko (Urteil vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 57.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 114 S. 349 betreffend das Verteidigungsgesetz der DDR; Urteil vom 18. November 1997 - BVerwG 7 C 65.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 130 S. 396 hinsichtlich einer Veräußerung zu Zwecken des Braunkohletagebaus und - zum Aufbaugesetz - Beschluss vom 9. August 2000 - BVerwG 8 B 110.00 - S. 3 des amtlichen Umdrucks).

  • BVerwG, 09.08.2000 - 8 B 110.00

    Voraussetzungen für die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Enteignungen

    Auszug aus BVerwG, 07.03.2001 - 8 B 36.01
    Der staatliche Verwalter muss sich gewissermaßen des Eigentums bemächtigt haben, um es an einen Dritten zu übertragen (Urteil vom 26. Juni 1997, a.a.O.; Beschluss vom 4. August 2000 - BVerwG 7 B 43.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 1 VermG Nr. 10 S. 22 ; Beschluss vom 9. August 2000 - BVerwG 8 B 110.00 - S. 3 des amtlichen Abdrucks).

    In solchen Veräußerungen verwirkliche sich nicht das mit der Anordnung der staatlichen Verwaltung verbundene spezifische Verlustrisiko (Urteil vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 57.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 114 S. 349 betreffend das Verteidigungsgesetz der DDR; Urteil vom 18. November 1997 - BVerwG 7 C 65.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 130 S. 396 hinsichtlich einer Veräußerung zu Zwecken des Braunkohletagebaus und - zum Aufbaugesetz - Beschluss vom 9. August 2000 - BVerwG 8 B 110.00 - S. 3 des amtlichen Umdrucks).

  • BVerwG, 18.11.1997 - 7 C 65.96

    Braunkohletagebau; Inanspruchnahme Grundstück; staatlicher Verwalter;

    Auszug aus BVerwG, 07.03.2001 - 8 B 36.01
    In solchen Veräußerungen verwirkliche sich nicht das mit der Anordnung der staatlichen Verwaltung verbundene spezifische Verlustrisiko (Urteil vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 57.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 114 S. 349 betreffend das Verteidigungsgesetz der DDR; Urteil vom 18. November 1997 - BVerwG 7 C 65.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 130 S. 396 hinsichtlich einer Veräußerung zu Zwecken des Braunkohletagebaus und - zum Aufbaugesetz - Beschluss vom 9. August 2000 - BVerwG 8 B 110.00 - S. 3 des amtlichen Umdrucks).
  • BVerwG, 29.03.1995 - 11 B 21.95

    Antrag auf Entschädigung nach dem Flurbereinigungsgesetz - Unzulässige

    Auszug aus BVerwG, 07.03.2001 - 8 B 36.01
    Behauptungen, die "ins Blaue hinein" erhoben werden, muss das Gericht nicht nachgehen (Beschluss vom 29. März 1995 - BVerwG 11 B 21.95 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 266 S. 10).
  • BVerwG, 24.10.1996 - 7 C 14.96

    Offene Vermögensfragen - Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 1 Buchst. c VermG

    Auszug aus BVerwG, 07.03.2001 - 8 B 36.01
    Sie kann daher weder insgesamt noch teilweise dem staatlichen Verwalter als eigene (Unrechts-)Handlung zugerechnet werden (Urteil vom 24. Oktober 1996 - BVerwG 7 C 14.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 93 S. 284 ).
  • BVerwG, 28.04.1998 - 7 C 3.97

    Bruchteilseigentum; Veräußerung von Bruchteilseigentum; Mitwirkung des

    Auszug aus BVerwG, 07.03.2001 - 8 B 36.01
    Denn nach § 749 Abs. 1 BGB hat jeder Teilnehmer grundsätzlich das Recht, die Aufhebung der Gemeinschaft jederzeit zu verlangen (Urteil vom 28. April 1998 - BVerwG 7 C 3.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 150 S. 457 ).
  • BVerwG, 09.03.1988 - 7 B 188.87

    Ungeeignetheit des Fahrzeugführers bei regelmäßigem Haschischkonsum

    Auszug aus BVerwG, 07.03.2001 - 8 B 36.01
    Das Gericht ist nicht verpflichtet, sich mit jedem Argument in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen (Beschluss vom 9. März 1988 - BVerwG 7 B 188.87 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 81 S. 21 ).
  • BVerwG, 04.08.2000 - 7 B 43.00

    Anforderungen an die Darlegung des Revisionsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung

    Auszug aus BVerwG, 07.03.2001 - 8 B 36.01
    Der staatliche Verwalter muss sich gewissermaßen des Eigentums bemächtigt haben, um es an einen Dritten zu übertragen (Urteil vom 26. Juni 1997, a.a.O.; Beschluss vom 4. August 2000 - BVerwG 7 B 43.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 1 VermG Nr. 10 S. 22 ; Beschluss vom 9. August 2000 - BVerwG 8 B 110.00 - S. 3 des amtlichen Abdrucks).
  • BVerwG, 15.04.2013 - 1 B 22.12

    Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; Ausweisung;

    Ein Rechtssatz beschreibt den Inhalt einer Norm, indem er diese als abstrakten richterrechtlichen Obersatz näher konkretisiert (vgl. Beschluss vom 7. März 2001 - BVerwG 8 B 36.01 - juris - Rn. 8; Kraft, in: Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, § 132 Rn. 35).
  • BVerwG, 17.11.2005 - 3 B 19.05

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Zuordnungsrechtliche Bewertung

    Das Gericht ist zwar nicht verpflichtet, sich mit jedem Argument in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen (Beschluss vom 7. März 2001 - BVerwG 8 B 36.01 -).
  • BVerwG, 17.11.2005 - 3 B 84.05

    Zuordnungsrechtliche Bewertung der Verpachtung von Freizeitgrundstücken durch

    Doch ist das Gericht nicht verpflichtet, sich mit jedem Argument in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen (Beschluss vom 7. März 2001 - BVerwG 8 B 36.01).
  • BVerwG, 17.11.2005 - 3 B 85.05

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung

    Doch ist das Gericht nicht verpflichtet, sich mit jedem Argument in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen (Beschluss vom 7. März 2001 - BVerwG 8 B 36.01).
  • BVerwG, 17.11.2005 - 3 B 83.05

    Zuordnungsrechtliche Bewertung der Verpachtung von Freizeitgrundstücken durch

    Doch ist das Gericht nicht verpflichtet, sich mit jedem Argument in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen (Beschluss vom 7. März 2001 - BVerwG 8 B 36.01).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht